Abteilungsordnung

Ordnung der Abteilung Segelsport

  1. Der Polizeisportverein Unna e.V. hat eine eigene Segelsportabteilung.
  2. Zweck der Segelsportabteilung ist die Förderung  des Segelsports, der sportlichen Jugendhilfe, insbesondere durch den gemeinsamen Erwerb, die Unterhaltung und Nutzung einer hochseegehenden Yacht sowie von Segeljollen.
  3. Mitglieder der Segelsportabteilung sind die Mitglieder des Polizeisportverein Unna e.V., die den Segelsport aktiv betreiben, ihn  fördern und der Abteilung beigetreten sind.
  4. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Finanzordnung des PSV Unna e.V.. Die Beiträge zum Seglerverband NRW und zum Deutschen Seglerverband Hamburg können  erforderlichenfalls zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen erhoben werden. Hierüber wird in der Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
  5. Die Segelabteilung unterliegt den Bestimmungen der Satzung des Polizeisportvereins Unna e.V., des Landessportbundes und des Grundgesetzes des Deutschen Segler Verbandes.
  6. Die Segelsportabteilung wird hinsichtlich der fachlichen Belange des Segelsports vom Abteilungsvorstand geleitet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
    – Abteilungsleiter/in
    – 2. Abteilungsleiter/in
    – Geschäftsführer/in
    – Ausbildungsleiter/in
    – Kassenwart/in
    – Bootswart/in
    – Jugendwart/in
    Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Vorstand bei Bedarf Vereinsmitglieder als Beisitzer in den Vorstand berufen. Die Beisitzer haben kein Stimmrecht.
    Entsprechend des §14 der Satzung des PSV Unna e.V. wird die Abteilung zumindest durch ihre/n Leiter/in und eine/n Kassenwart/in (Abteilungsvorstand) geleitet. Diese Ämter sind nicht in Personalunion wahrzunehmen
  7. Der Abteilungsvorstand wird von den Mitgliedern  der Segelsportabteilung jeweils auf 4 Jahre gewählt. Die Wahl wird jeweils vor der Vorstandswahl des Polizeisportvereins Unna e.V. durchgeführt.
  8. Die Segelsportabteilung beruft mindestens einmal jährlich, vor der Delegiertenversammlung, eine Abteilungsversammlung ein. Aufgabe der Abteilungsversammlung ist die Beschlussfassung über die fachlichen Belange des Segelsports im Polizeisportverein Unna e.V.
  9. Grundlage der Abteilungsversammlung ist die Satzung des Polizeisportvereins Unna e.V.
  10. Für die Anschaffung und den Unterhalt von vereinseigenen Jollen wird von jedem Neumitglied, ab dem 22.03.2018, eine Umlage von 300,- € erhoben.
    Jugendliche, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Auszubildende, Schüler und Studenten (ohne festes Einkommen), bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, zahlen 125,- €. 
    Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Umlage befreit, sobald sie an einer seglerischen Ausbildungsmaßnahme (ausgenommen dem Jüngstenschein) teilnehmen, werden sie bezüglich der Umlage wie Neumitglieder behandelt.
  11. Von ehemaligen Mitgliedern der Abteilung, die erneut Mitglied werden wollen und die schon einmal eine Umlage entrichtet haben, wird bei einem Wiedereintritt ab dem 01.01.2006 die halbe nach Abs. 10. fällige Umlage erhoben. Ansonsten werden sie behandelt wie Neumitglieder.

Beschlossen am 16.02.2006, geändert am 14.03.2013, geändert am 22.03.2018